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SIC Startup Stammtisch 2022

Sehr geehrtes SIC-Mitglied,

das neue Jahr hat bereits begonnen und doch sind noch einige Fragen bei vielen Arbeitgebern rund um die Verhandlungen für den neuen IT-Kollektiv offen. Deshalb möchten wir auf diesem Wege gerne nochmals über den aktuellen Stand der Verhandlungen zum IT-KV 2023 informieren und daran erinnern, gegebenenfalls rechtzeitig Vereinbarungen mit Ihren MitarbeiterInnen abzuschließen.

Herzlichst,
Ihre Community für IT-ExpertInnen!

Status Quo

Bis dato konnte trotz Annäherungen beider Seiten leider kein KV-Abschluss erzielt werden. Als nächste Verhandlungsrunde wurde von der Gewerkschaft erst ein Termin in der letzten Jännerwoche 2023 angeboten.

Handlungsempfehlung

Der IT-KV 2022 wurde unbefristet abgeschlossen. Der Kollektivvertrag bleibt daher inklusive der Mindestgrundgehälter 2022 auch über den 31.12.2022 gültig (KV-Tabelle bleibt unverändert). Es besteht somit KEINE rechtliche Verpflichtung, die Mindestgrundgehälter oder IST-Bezüge mit Wirkung ab 1.1.2023 zu erhöhen.

Sollten Sie sich dafür entscheiden innerbetrieblich trotzdem schon (z.B. mit dem Gehalt für Jänner oder Februar 2023) eine freiwillige Erhöhung der Gehälter erfolgen zu lassen, sollte eine Vereinbarung mit Ihren MitarbeiterInnen abgeschlossen werden, wonach die freiwillige Erhöhung auf eine zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossene KV-Erhöhung 2023 angerechnet wird.

Musterformulierung der Vereinbarung:

Aktuell liegt kein Abschluss des IT-KV 2023 vor, sodass mit Wirkung 1.1.2023 keine verpflichtende Erhöhung der Gehälter zu erfolgen hat. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die mit xx.xx.2023 eintretende Gehaltserhöhung seitens des Arbeitgebers freiwillig erfolgt und die gewährte Erhöhung auf die nächsten kollektivvertraglichen Mindest- bzw. IST-Erhöhungen voll angerechnet wird.

Ich stimme dieser Vereinbarung ausdrücklich zu.

[Unterschrift Arbeitnehmer]

Derzeitiger Verhandlungsstand

Aktuelle Forderungen der Gewerkschaft GPA:
Eine Erhöhung der KV-Mindestgrundgehälter von durchschnittlich 9,26% (gestaffelt) bei einem dauerhaften Fixbetrag von zumindest 225€. Eine IST-Erhöhung von 8,4% nach dem aktuellen IST-Modell des IT-KV, wobei von dieser Lohnsumme jedenfalls 270€ als Fixbetrag für alle ArbeitnehmerInnen zu erhöhen wären. Eine Einschränkung dieses Fixbetrags wäre nur nach den bestehenden IST-Ausnahmen nach § 15 V. (4) und (5) IT-KV möglich. Die GPA möchte demnach das bestehende Modell der Lohnsummen-IST durch eine grundsätzliche IST für alle ersetzen.

Letztes Angebot der Arbeitgeber-Seite:
Eine Erhöhung der KV-Mindestgrundgehälter von durchschnittlich 8,00% (gestaffelt).
Eine IST-Erhöhung von 6,15% nach dem aktuellen IST-Modell des IT-KV, wobei ebenfalls ein Fixbetrag i.H.v. 150€ für alle ArbeitnehmerInnen unter Berücksichtigung der bestehenden IST-Ausnahmen nach § 15 V. (4) und (5) IT-KV angeboten wurde.

Wichtiger Hinweis: Diese Änderungen des IST-Modells sollten jedenfalls nur einmalig für das Jahr 2023 aufgrund der außergewöhnlichen Rahmenbedingungen gelten.

Wir unterstützen Sie gerne!

Bei Fragen schreiben Sie uns gerne Ihr Anliegen per E-Mail an karin.zezulka@wkk.or.at.
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Mit besten Grüßen aus dem SIC!

Ing. Marc Gfrerer, MBA
SIC Vorsitzender
Karin Zezulka
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Österreich

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